Letzte Aktualisierung: 15.10.2024
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Beim Aufruf des Self-Assessment-Systems werden automatisiert folgende Daten vom aufrufenden Endgerät erfasst:
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e), Abs. 3 DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 DSG NRW.
Die Daten dienen zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit der informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt.
Die Daten werden nach 14 Tagen gelöscht.
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens der Nutzerinnen und Nutzer keine Widerspruchsmöglichkeit.
Die Self-Assessments sind ein webbasiertes Fragebogensystem. Dieses basiert auf der Software testmaker, die an der RWTH Aachen entwickelt und betrieben wird.
Der Zugang zu einem Self-Assessment erfolgt ohne Registrierung im System. Bei Start des Self-Assessments wird eine TAN (zufällige Kombination alphanumerische Zeichen) generiert, die ein erneutes Zugreifen auf die persönliche Rückmeldung und die Bescheinigung zur Einschreibung ermöglicht.
Die gegebenen Antworten werden stets anonym gespeichert. Sie werden genutzt, um die Ergebnisse an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückzumelden und um beispielsweise Vergleichsgruppen zu erstellen. Außerdem werden diese Daten in anonymer Form verwendet, um mittels Auswertungen die Verfahren zu optimieren, zum Beispiel Mittelwertberechnung richtiger Antworten, Erstellung von Vergleichsgruppen oder Fehleranfälligkeit des Werkzeuges bei verschiedenen Browsertypen. Die Daten werden in anonymisierter Form ausgewertet und überblicksartig, aber nie personenbezogen aufbereitet. Sie beinhalten die Antworten, die zu Leistungsaufgaben und Persönlichkeits-Fragebogen gegeben wurden, sowie Daten zu zeitlichem Verhalten, zum Beispiel zu Antwortdauer oder Durchführungszeitpunkt.
Um die Bescheinigung für die Einschreibung an der RWTH Aachen zu erstellen, müssen Vorname, Nachname und Geburtsdatum angegeben werden. Hierdurch werden die anonymen Daten mit einem Personenbezug versehen. Die Bescheinigung kann mittels der TAN auch zu einem späteren Zeitpunkt erstellt und dann erst die erforderlichen personenbezogenen Daten eingegeben werden.
Die Bescheinigung enthält neben dem Namen und dem Geburtsdatum noch eine alphanumerische ID. Diese wird bei der Einschreibung im Campus-Managementsystem der RWTH Aachen gespeichert. Im Rahmen von wissenschaftlicher Forschung können die Daten aus dem Self-Assessment durch die alphanumerische ID mit anderen Datenbeständen verknüpft werden. Die Auswertung der so verknüpften Daten erfolgt stets in anonymisierter Form.
Die Self-Assessments bieten Personen, die an einem Studium an der RWTH Aachen interessiert sind, die Möglichkeit, sich über die Anforderungen eines Hochschulstudiums und des gewünschten Studienfaches zu informieren sowie die eigene Eignung hierfür zu reflektieren. Sie sind eine studienorientierende bzw. -vorbereitende Maßnahme, um den Studieneinstieg im Übergang von Schule zu Hochschule zu erleichtern und den Studienerfolg zu erhöhen.
Personen, die ein Bachelorstudium an der RWTH Aachen aufnehmen möchten, sind verpflichtet, bei Einschreibung eine Bescheinigung vorzulegen, dass das für den gewünschten Studiengang vorgeschriebene Self-Assessment absolviert wurde. Hiervon ausgenommen sind die medizinischen Studiengänge.
Die personenbezogenen Daten, die für die Bescheinigung zur Einschreibung verarbeitet werden, dienen dazu, der Bewerber bzw. die Bewerberin eindeutig zu identifizieren.
Die Verarbeitung der anonymisierten Daten im Rahmen wissenschaftlicher Forschung dient der Qualitätsüberprüfung und Verbesserung der Self-Assessments.
§58 Abs. 1 S. 2 HG NRW verpflichtet die Hochschulen des Landes NRW zu Maßnahmen, den Studienerfolg zu verbessern. Der Einsatz von Testverfahren wie dem Self-Assessment der RWTH Aachen stellt eine solche Maßnahme dar und ist den Hochschulen gemäß §48 Abs. 9 S. 1 HG NRW ausdrücklich gestattet.
An der RWTH Aachen ist der Einsatz des Verfahrens in §§2 Abs. 4, 4 Abs. 3 Ziff. 14 Einschreibeordnung der RWTH Aachen in der jeweils gültigen Fassung sowie den Informationen der RWTH Aachen zur Studienaufnahme geregelt. An der RWTH Aachen ist die Teilnahme an den Testverfahren verpflichtend in allen grundständigen Studiengängen mit Ausnahme der medizinischen Studiengänge.
Solange im Rahmen der Self-Assessments lediglich anonyme Daten ohne Personenbezug verarbeitet werden, liegt das Verfahren außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e), Abs. 3 DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 DSG NRW i.V.m. §§48 Abs. 9 S. 1, 58 Abs. 1 S. 2 HG NRW i.V.m. §§2 Abs. 4, 4 Abs. 3 Ziff. 14 Einschreibeordnung der RWTH Aachen in der jeweils gültigen Fassung. Die Verknüpfung der Self-Assessment-Daten mit anderen Datenbeständen zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e), Abs. 3 DSGVO i.V.m. §17 Abs. 1 DSG NRW.
Die anonym gespeicherten Daten ermöglichen per Definition keinen Rückschluss auf bestimmbare Personen. Sie verbleiben im Gegensatz zu personenbezogenen Daten für wissenschaftliche Auswertungen ohne Löschfristen im System.
Die personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) werden zweimal jährlich am 1. Mai und am 1. November gelöscht.
Sie haben unter den in Art. 15ff. DSGVO definierten Voraussetzungen das Recht, von der RWTH Aachen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten, die Berichtigung unrichtiger Daten, die Löschung von Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen, Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen sowie die Datenübertragbarkeit einzufordern.
Auch haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht der Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde in NRW ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, erreichbar unter https://www.ldi.nrw.de/kontakt.